Geschwindigkeitsbonus

  • Hallo zusammen,

    Der Geschwindigkeitsbinus von 20 Prozent wird ja von Fachbetrieb/Enegieberater in der BZA angekreuzt?!

    Hinterher beim einreichen mit der BND muss uch als Kunde einen schriftlichen Nachweis erbringen? So lese ich es im Internet.

    Ich habe das Haus vor 7 Jahren gekauft und auch mein Vorbesitzer hat die Heizung nicht eingebaut sondern dort war sie auch schon drin.

    Sie ist von Baujahr 2003 und es gibt keine Aufzeichnungen bzw. Rechnungen oder vom Schornsteinfeger irgendwas. Wie weise ich nach, das due Inbetriebnahme vor 20 Jahren war?

    LG<3

  • Die Inbetriebnahme zählt ja, nicht das Baujahr.

    Ich habe vorhin mal Den Förderantrag gestellt. Da steht hinterher, das beim Effizenzbonus und Geschwindigkeitsbonus als Nachweis sie Meldebescheinigung und Grundbucheintrag hochzuladen sind.

  • Das Typenschild auf dem Heizkessel zeigt das Baujahr an. Der Schornsteinfeger hat die Inbetriebnahme-Daten (fragt sich nur wie lange bei sich gespeichert). Die Bescheinigungen vom Schornsteinfeger sollte man sich am besten alle aufheben.

  • Ich habe bei meiner Heizung auch kein Typenschild gefunden, welches das Installationsdatum ausweist. Die Ölheizung ist sehr alt, das kann man auch am Typenschild erkennen. Ich habe bei alten Unterlagen eine Bescheinigung des Schornsteinfegers von 1993 gefunden, dass die Heizung angeblich 1989 eingebaut wurde. Ich hoffe nun, dass diese Bescheinigung anerkannt wird. Der Schornsteinfeger ist ja schließlich eine amtliche Institution.

    Außerdem hier die "bürokratische" Frage (ist ja in Deutrschland immer wichtig). ob es im Grundbuch wichtig ist, wenn ich alleine den Förderbeitrag beantragt habe, aber im Grundbuch auch meine Frau zu 50% Besitzerin des Eigenheimes ist. Wird das ein Problem?

    Michael

  • Das muss der einbauende Fachbetrieb, der ja den Antrag bei der kfW anstößt bezeugen. Den Geschwindigkeitsbonus bekommt man wenn man selbst in der Immobilie wohnt und als Nachweis muss eine aktuelle Meldebescheinigung eingereicht werden. Der Grundbuchauszug ist zum Nachweis das du der Eigentümer bist oder bei einer WEG wie der Miteigentumsanteil in der WEG ist.

  • Das muss der einbauende Fachbetrieb, der ja den Antrag bei der kfW anstößt bezeugen. Den Geschwindigkeitsbonus bekommt man wenn man selbst in der Immobilie wohnt und als Nachweis muss eine aktuelle Meldebescheinigung eingereicht werden. Der Grundbuchauszug ist zum Nachweis das du der Eigentümer bist oder bei einer WEG wie der Miteigentumsanteil in der WEG ist.

    Also das passt so nicht ganz.

    Wenn Du den Einbau der Wärmepumpe gefördert haben möchtest, dann MUSST du entweder einenEnergie-Effizienz-Experten oder ein bei der DENA registrierten Fachunternehmen mit einbinden.

    Im ersten Schritt wird von - ich sage jetzt mal dem Fachunternehmer - die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt.

    Der BzA enthält eine Nummer, die BzA-ID, die der eigentliche Antragsteller (also die Person , die den Antrag stellt und hinterher auch die Handwerkerrechnung bezahlt) benötigt, um seinen Antrag bei der kfW zu stellen. Die BzA enthält Angaben wie Wohnfläche, Angaben zu der geplanten Wärmepumpe, deren Leistung, dem Angebotspreis und ob der Klimageschwindigkeitsbonus mit beantragt wird.

    Die Förderzusage ist meist schon nach 1-2 Tagen da.

    Neben den weiteren technischen Voraussetzungen wie raumweise Heizlastberechnung, hydraulischem Abgleich usw. muss bei der Antragstellung des Kunden ein unterschriebener Auftrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung vorliegen.

    Tja und nach der Förderzusage kann es dann lsogehen.

    VG
    Hagez

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