Mietwohnung als Zweitewohnung

  • Hi Leute,

    ich überlege, ob ich eine Wärmepumpe für mein Haus installieren soll.

    Im Keller vermiete ich eine Wohnung an Studenten.

    Mein Einkommen beträgt 42.000. Wenn alles funktioniert, könnte ich die maximale Förderung von 45.000 erhalten, also 30.000 plus 15.000."

    Frage ist Zählt mein Kellerwohnung als Zweitwohnung, die ist angemeldet als Mietwohnung und bei Finanzamt ist auch angemeldet.

    Danke für ihre Antworten.

  • Wenn die Kellerwohnung als Zweitwohnung zählt, kannst Du den Betrag von maximal 30000 Euro Förderung zwei Male ansetzen, jedoch ist dann der Betrag des Angebotes durch zwei zu teilen.

    Beispiel: Angebot ist 50.000 Euro, dann wären bei zwei Wohneinheiten je 25.000 Euro zu fördern, einmal dann 55% (oder mehr) für die ersten 25.000 Euro und 35% (oder mehr) für die zweiten 25.000 Euro. In den einen Fall kämen bei einer Wohneinheit und diesem Angebot nur 16.500 Euro Förderung zu Stande, im Falle der zwei Wohneinheiten dann aber 13.750 + 8750 Euro zusammen.

    Bei einem Angebot z.B. von 36.000 Euro würde dann aber kein Vorteil, sondern sogar ein Nachteil herauskommen, weil dann die Förderung nur 9.900 + 6.300 Euro wäre. Da würde ich nur eine Wohneinheit angeben, weil dann sogar bei 55% Förderung und 30.000 Euro Höchstgrenze immerhin 16.500 Euro zusammen kämen.

    So wenigstens hat mir mein Berater das erklärt.

    Michael

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