Abstand zum Nachbarn / aktuelle Verordnung gesucht

  • Guten Tag zusammen,

    wir stehen kurz vor der Entscheidung für bzw gegen eine Wärmepumpe. Ein Thema, welches mir leider noch Kopfzerbrechen bereitet sind die offiziell gültigen Regeln bezüglich Abstand der Wärmepumpe zum Nachbarn.

    Kurz ein paar Hintergrunginformationen: wir haben eine Reihenhaus in Mecklenburg-Vorpommern, der aktuelle Plan ist die WP auf dem Satteldach zu installieren (aus Platzgründen)

    Wer kann mir sagen, wo ich die aktuell gültigen Abstandsregelungen für MV finde? Welches Amt setzt diese fest und veröffentlicht die entsprechende Verordnung?


    Viele Grüße, Martin

  • 3m zum Nachbarn. Könnze sich aber auch ändern. Beim Bauamt nachfragen.

    Sind die 3 m eine Annahme oder weißt du das zufällig für MV?

    Habe tatsächlich schon mit dem Bauamt telefoniert und dort keine konkrete Antwort erhalten. Die nette Dame sagte schauen Sie mal in §61 der Landesverordnung MV Abs. 1 .... dort steht "verfahrensfrei". Das dieses "verfahrensfrei" überhaupt nichts mit dem Abstand zu tun hat, habe ich dann erst gemerkt, als ich das mal in Ruhe durchlesen konnte.

    Die werde ich also vermutlich noch einmal anrufen müssen, oder?!

  • Post by wp123 (May 5, 2024 at 1:05 AM).

    This post was deleted by the author themselves (September 12, 2024 at 11:24 PM).
  • Kannst du im Netz nachlesen. Gibt Tabellen für jedes Bundeslans. Aber in nächster Zeit werden in einugen Bundesländern die Absrandsregeln gekappt. In Thüringen ist es schon geplant und wird demnächst in der Bauordnung geändert. In anderen Bzndesländern ist es schon gekippt.

  • § 6 LBauO M-V
    Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)

    Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

    (5) Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m.

    Sollte sich der Nachbar gestört fühlen, dann wird er versuchen gegen die WP vorzugehen. Das einfachste Klagemittel ist der Grenzabstand, sofern das Gericht die WP als Gebäude anerkennt. Manche Bundesländer haben die Einstufung der WP als Gebäude bereits ausgeschlossen, MV weiß ich nicht.

    Danke dir.

    Welches Amt bestimmt, ob die WP "gebäudeähnlich" ist? Bzw. wen kann ich fragen, ob unsere (zukünftige) WP nun gebäudeähnlich ist oder nicht?

  • Post by wp123 (May 14, 2024 at 1:55 PM).

    This post was deleted by the author themselves (September 12, 2024 at 11:24 PM).
  • Im Netz ist für MV das zu finden. Um sicher zu gehen, sollte die aktuelle LBauO M-V nochmal hinzugezogen werden.

    Das habe ich auch schon gefunden, nur frage ich mich woher diese Informationen kommen, denn in der LBauO MV ist nichts dazu zu finden. Auch das Bauamt konnte mir telefonisch nur sagen, dass eine WP "technische Gebäudeausrüstung" sei und kein Gebäude.

  • Post by wp123 (May 15, 2024 at 2:45 PM).

    This post was deleted by the author themselves (September 12, 2024 at 11:23 PM).

Participate now!

Don’t have an account yet? Register yourself now and be a part of our community!