Gestattunsvertrag WP - Unterschreitung der Mindestabstände zu Nachbarn

  • Moin zusammen,

    wir beabsichtigen von einer Gasbrennwerttherme (22 Jahre alt) auf eine WP umzusteigen. Bewohnt wird ein Reihenhaus (Mittelreihenhaus) mit sehr kleiner Grundstücksfläche. Es gibt quasi nur zwei mögliche Aufstellungsorte vor dem Gebäude. Welche Rahmenbedingungen sieht das Land Niedersachsen hier für vor?

    Zu einem der Nachbarn wird es zwangsläufig ein nur sehr geringer Abstand eingehalten (bzw. Grenzinstallation). Nach Gesprächen mit den Nachbarn sind wir zuversichtlich, dass wir in einem Gestattungsvertrag auf Gegenseitigkeit eine gangbare Lösung für beide Parteien finden.

    Hierzu stellen sich mir dennoch einige Fragen: Bestehen hier im Forum Erfahrungen hinsichtlich Gestattungsverträgen, oder könntet ihr mir ein Tipp geben wie man sich dem Thema annähert? Wie tiefgehend sollte ein solcher Vertrag aussehen, welche Inhalte sind obligatorisch?


    Für Eure Hinweise wäre ich sehr dankbar!

    VG

    HW

  • Die sind irrelevant, weil es immer auch eine Lärmbelästigung geben wird, gegen welche geklagt werden kann.

    Hallo WP123, hallo Hauswerk,

    das Wort "immer" finde ich ein wenig hart.
    Ja, klagen kann man natürlich immer, egal, ob die Klage begründet ist oder nicht.
    Im Falle der Wärmepumpen ist die TA Lärm das Maß aller Dinge. Hältst du die Vorgabewerte ein, kannst du natürlich auch beklagt werden aber das Urteil wird dann positiv für dich ausfallen.
    Maßgeblich ist, ob du in einem "allgemeinen Wohngebiet" oder in einem "reinen Wohngebiet" lebst. Darüber gibt dir der Bebauungsplan deiner Gemeinde Auskunft. Diese Werte dürfen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes (z. B. Schlafzimmerfenster) nicht überschritten werden. Bekommst du das hin, erfüllst du die gesetzlichen Rahmenvorgaben und eine Klage gegen dich wird erfolglos sein.
    Im Fall 1 musst Du zwischen 22 und 06 Uhr 40 dBA einhalten, im Fall 2 sind es 35 dBA.
    (Die Tonhaltigkeit lasse ich im Moment mal außen vor.)

    Wenn du jetzt mal einen Blick in in die Wärmepumpendatenbank "https://www.produktdatenbank-get.at" wirfst und die Wärmepumpen mal nach Lautstärke sortiest, findest du auch wirklich leise Wärmepumpen, die vielleicht deinen Anforderungen im Silent-Modus genügen.
    Weiterhin gibt es auch noch industrielle Schallschutzhauben von z.B Fa. Remko "https://www.remko.de/artikel/remko-…aermepumpen-50/" und natürlich asuch anderen Herstellern die dir da weiterhelfen können.

  • Hallo Hagez,

    dankeschön für die sachliche Darlegung und den Link zur Wärmepumpendatenbank. Das hat mir schon geholfen. Wir leben im "Allgemeinen Wohngebiet" gemäß des Bebauungsplans. Ich mache mir lieber im Vorfeld Gedanken und habe alle Argumente parat. Für uns macht es auch aus Eigeninteresse Sinn, dass die Anlage z.B. Silent-Modus aufweist.

    Ein Gestattungsvertrag habe ich nun ebenfalls erstellt, liefert er zumindest einem Gericht den Hinweis, dass wir nicht ins Blaue hinein geplant haben. Daraus ergibt sich natürlich keine Grundlage eine Anlage zu betreiben die 45db in dBA in der Nacht verursacht.

    Viele Grüße

    HausWerk

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