Der Sinn ist, das genügend Abtauwärme zur Verfügung steht.
Bei einer Luft-Wasser Wärmepumpe mit Prozessumkehr braucht es kein extra warmes Warmes um abzutauen. Die Konsequenz dieser Theorie wäre, daß ein kaltes Haus mit einer LWWP bei Frost nie aufgeheizt werden könnte, weil diese beim ersten Abtauversuch auf Störung gehen würde und das ist nicht der Fall.
Das, was aus dem Heizkreislauf entnommen wird, ist minimal, in Relation zur Wärmekapazität der Anlage bzw. des Gebäudes.
Ein anderes Problem ist jedoch gegeben, welches bei einer Heizkörperanlage unangenehm wahrgenommen wird, die WP drückt während der Abtauung kaltes Wasser in den Vorlauf. Um das abzufangen, kann ein Parallepuffer helfen, an welchen der Vorlauf der WP im oberen Drittel angeschlossen wird. So bildet sich im oberen Pufferbereich ein Warmwasservorrat, welcher die Heizkörper weiter versorgt und vom kalten Vorlauf der WP für eine gewisse Zeit (der Abtauung und des Wiederanlaufs) nicht beeinflusst wird. Der Rücklauf der LWWP hängt im unteren Drittel, der Rücklauf der Heizkörper unterhalb. Das gewährleistet ein schnelleres Erreichen des Sollwertes nach der Abtauung, denn es dauert ja eine Zeit bis die WP den stationären Betrieb wieder erreicht hat. Bei einer Fußbodenheizung ist das egal. Da reicht der Minipuffer als hydraulische Weiche oder nur eine hydraulische Weiche.
Primär geht es aber beim Parallelpuffer um die Entkoppelung der Volumenströme. Besonders bei Bestandsimmobilien mit hoher Heizlast werden auch hohe Leistungen der LWWP benötigt, und an der Physik führt kein Weg vorbei. Q=m*c*DT, wobei DT, die Spreizung, begrenzt ist, also muß ein sehr hoher Volumenstrom m durch.
Ein ausreichend großer Reihenpuffer im Vorlauf oder Rücklauf, würde die Trägheit des Systems etwas erhöhen. Löst jedoch nicht das Hauptproblem, nämlich die Sicherstellung eines hohen Volumenstroms, und allein deswegen braucht es überhaupt einen Puffer. Bei ausreichend dimensionierter Verrohrung, kann auf einen Puffer ganz verzichtet werden.