Abstand zum Nachbarn / aktuelle Verordnung gesucht

  • Guten Tag zusammen,

    wir stehen kurz vor der Entscheidung für bzw gegen eine Wärmepumpe. Ein Thema, welches mir leider noch Kopfzerbrechen bereitet sind die offiziell gültigen Regeln bezüglich Abstand der Wärmepumpe zum Nachbarn.

    Kurz ein paar Hintergrunginformationen: wir haben eine Reihenhaus in Mecklenburg-Vorpommern, der aktuelle Plan ist die WP auf dem Satteldach zu installieren (aus Platzgründen)

    Wer kann mir sagen, wo ich die aktuell gültigen Abstandsregelungen für MV finde? Welches Amt setzt diese fest und veröffentlicht die entsprechende Verordnung?


    Viele Grüße, Martin

  • 3m zum Nachbarn. Könnze sich aber auch ändern. Beim Bauamt nachfragen.

    Sind die 3 m eine Annahme oder weißt du das zufällig für MV?

    Habe tatsächlich schon mit dem Bauamt telefoniert und dort keine konkrete Antwort erhalten. Die nette Dame sagte schauen Sie mal in §61 der Landesverordnung MV Abs. 1 .... dort steht "verfahrensfrei". Das dieses "verfahrensfrei" überhaupt nichts mit dem Abstand zu tun hat, habe ich dann erst gemerkt, als ich das mal in Ruhe durchlesen konnte.

    Die werde ich also vermutlich noch einmal anrufen müssen, oder?!

  • § 6 LBauO M-V
    Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)

    Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

    (5) Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m.

    Sollte sich der Nachbar gestört fühlen, dann wird er versuchen gegen die WP vorzugehen. Das einfachste Klagemittel ist der Grenzabstand, sofern das Gericht die WP als Gebäude anerkennt. Manche Bundesländer haben die Einstufung der WP als Gebäude bereits ausgeschlossen, MV weiß ich nicht.

  • Kannst du im Netz nachlesen. Gibt Tabellen für jedes Bundeslans. Aber in nächster Zeit werden in einugen Bundesländern die Absrandsregeln gekappt. In Thüringen ist es schon geplant und wird demnächst in der Bauordnung geändert. In anderen Bzndesländern ist es schon gekippt.

  • § 6 LBauO M-V
    Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)

    Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

    (5) Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m.

    Sollte sich der Nachbar gestört fühlen, dann wird er versuchen gegen die WP vorzugehen. Das einfachste Klagemittel ist der Grenzabstand, sofern das Gericht die WP als Gebäude anerkennt. Manche Bundesländer haben die Einstufung der WP als Gebäude bereits ausgeschlossen, MV weiß ich nicht.

    Danke dir.

    Welches Amt bestimmt, ob die WP "gebäudeähnlich" ist? Bzw. wen kann ich fragen, ob unsere (zukünftige) WP nun gebäudeähnlich ist oder nicht?

  • Welches Amt bestimmt, ob die WP "gebäudeähnlich" ist?

    Der Gesetzgeber müßte das festschreiben. Wenn kein Gesetz darüber beschlossen wurde, entscheidet das Gericht sobald es zu einem Streitfall kommt. Das Urteil kann anschließend als Präzedenzfall für folgende Fälle gelten. Ohne klares Gesetz, hängt es aber immer vom Richter ab, bzw. davon, wie gut der Anwalt argumentieren kann.

    Im Netz ist für MV das zu finden. Um sicher zu gehen, sollte die aktuelle LBauO M-V nochmal hinzugezogen werden.

  • Im Netz ist für MV das zu finden. Um sicher zu gehen, sollte die aktuelle LBauO M-V nochmal hinzugezogen werden.

    Das habe ich auch schon gefunden, nur frage ich mich woher diese Informationen kommen, denn in der LBauO MV ist nichts dazu zu finden. Auch das Bauamt konnte mir telefonisch nur sagen, dass eine WP "technische Gebäudeausrüstung" sei und kein Gebäude.

  • in der LBauO MV ist nichts dazu zu finden

    § 6 LBauO M-V
    Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)

    Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

    (5) Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m.

    Da steht es doch drin. Mindestens 3m.

    Ob es nun ein Gebäude ist oder nicht, wurde nicht festgelegt. Es gibt in MV scheinbar noch kein Gesetz welches besagt, eine WP dürfe auf der Grenze stehen oder in einem bestimmten Abstand zu Grenze. Und selbst dann bist du nicht sicher vor einer Nachbarklage, denn der kann die Geräuschentwicklung beanstanden, worum es ja bei einem Streit auch geht. Du mußt deine Nachbarn fragen und deren Meinung dazu hören. Wenn die nein sagen, hast du mit deinem Vorhaben ein Problem.

    der aktuelle Plan ist die WP auf dem Satteldach zu installieren

    Ist auch nicht die Standardweise eine WP zu installieren. Von dieser Stelle aus könnte sich der Schall recht weit verbreiten und störend wirken. Es gibt leise Modelle, völlig geräuschlos wird es aber nicht gehen. Und leise Modelle sind auch eher groß und schwer. Ob ein Dach dafür geeignet ist, bleibt fraglich.

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