Alt / Neu Regelung Tarif

  • Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei, mir eine Wärmepumpe anzuschaffen und scheitere gerade an der Stromthematik.

    Ich lese seit einer Woche im Internet rede mit einem Energieberater und Fachbetrieben.

    Jedoch werde ich nicht schlauer. Ich blicke beim Thema Zähler/§14EnWG nicht mehr durch und bin echt kurz davor zu kapitulieren.

    Mein Kenntnisstand ist, das bis Ende 2023 die Regelung galt Wärmepumpe an Hausstrom = Keine Regelbarkeit durch Netzbetreiber oder Wärmepumpe an zweiten Zahler = Wärmepumpentarif und 3 malige Abschaltbarkeit für je 2 Stunden am Tag.

    Ab 2024 Zwang zur Drosselung ab 4,2 KW. Hier kann ich wählen ob ich es an einem Zähler mit dem Haushaltsstrom betreibe dann bekomme ich eine Pauschale Reduzierung. Kann dann meine Wärmepumpe separat gedrosselt werden? Oder ich nehme wieder einen zweiten Zähler und bekomme Rabatt auf die einzelne KwH. Sind Sperrzeiten komplett vom Tisch? Oder treten sie ab 2024 dennoch auf?

    Es wäre lieb, wenn ihr mir da mal was Lichts ins dunkle bringen könntet, Irgendie sagt jeder was anderes und erlesen kann ich mir das irgendwie nicht.

    Danke euch.

  • Wenn die WP über den Haushaltszähler läuft, dann muss die ab 2025 auf 4,2 kW Aufnahmeleistung gedrosselt werden können, da wird vermutlich ein Signal ausgelöst. In einem normalen EFH wird man die Aufnahme nicht erreichen.

    Sperrzeiten sind wohl vom Tisch, allerdings gibt es derzeit noch die laufenden WP-Tarife und ich meine, dass die WP noch mit Sperrzeiten betrieben werden.

    Ob sich ein zweiter Zähler mit weiterer Grundgebühr wirklich rechnet, muss man sich ausrechnen.

  • Ab 2024 Zwang zur Drosselung ab 4,2 KW. Hier kann ich wählen ob ich es an einem Zähler mit dem Haushaltsstrom betreibe dann bekomme ich eine Pauschale Reduzierung. Kann dann meine Wärmepumpe separat gedrosselt werden? Oder ich nehme wieder einen zweiten Zähler und bekomme Rabatt auf die einzelne KwH. Sind Sperrzeiten komplett vom Tisch? Oder treten sie ab 2024 dennoch auf?

    Hallo Pumpi,

    ich habe mich da auch sehr schwer getan (und tue es noch immer) aber es gibt dazu doch etliche Informationen.

    Es sind dies z.B. :
    https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-anschliessen/stromnetz/steuerbare-verbrauchseinrichtungen.html

    § 14a EnWG zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen erklärt
    § 14a Energiewirtschaftsgesetz kompakt: Was Sie über die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen laut EnWG wissen müssen.
    hager.com

    Wichtige Informationen zur Neuregelung bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüssen | EnBW
    Googel doch einfach mal nach Direktsteuerung oder steuerbare Verbrauchseinrichtungen.

    Dann gibt es natürlich auch noch die (harten) Dokumente der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur.
    Bundesnetzagentur - Aktuelles - BK6-22-300

    Im Beschluss vom 27.11.2023 steht an sich alles drin.

    Die Sperrzeiten sind damit gänzlich vom Tisch und auch der Haushaltsbezug unterliegt nicht den Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen.

    Wenn die WP über den Haushaltszähler läuft, dann muss die ab 2025 auf 4,2 kW Aufnahmeleistung gedrosselt werden können, da wird vermutlich ein Signal ausgelöst. In einem normalen EFH wird man die Aufnahme nicht erreichen.

    Das stimmt leider so nicht. Zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zählen nämlich Ladepunkte für Elektromobile (Wallboxen), Wärmepumpen und auch Stromspeicher von PV-Anlagen. Wenn du also schon allein eine Wärmepumpe von 13 kW mit einer COP-Zahlvon 3 hast, dann liegst du schon über 4,2 kW (gut, es muss schon ein richtig großes Einfamilienhaus sein). Die Wallbox (11 kW oder 22 kW) wird zu der Wärmepumpe addiert und dann über einen Gleichzeitigkeitsfaktor berechnet wie viel an Leistung deine steuerbaren Verbrauchseinrichtungen insgesamt bekommen.

    hier noch eine Info vm Bayernwerk-Netz:

    Zitat

    Wie funktioniert künftig bei Neuanlagen die Steuerung durch den Verteilnetzbetreiber technisch?

    Zur Steuerung durch den Netzbetreiber wird künftig eine Steuerbox im Zählerschrank verbaut, die entweder direkt mit der steuVE oder über ein Energiemanagementsystem mit der steuVE verbunden ist. Bei einem Netzengpass wird so die Leistung der Anlage gedrosselt (auf einen Wert von netzseitig minimal 4,2 kW). Ob gesteuert wird entscheidet sich auf Basis von Echtzeit-Messwerten aus dem lokalen Stromnetz. Steuerungen zu bestimmten Tageszeiten, wie sie aus der bisherigen Regelung bekannt sind, gibt es künftig nicht mehr.

    So, ich hoffe, dass es jetzt etwas klarer wird.
    VG
    Hagez

  • Das stimmt leider so nicht. Zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zählen nämlich Ladepunkte für Elektromobile (Wallboxen), Wärmepumpen und auch Stromspeicher von PV-Anlagen. Wenn du also schon allein eine Wärmepumpe von 13 kW mit einer COP-Zahlvon 3 hast, dann liegst du schon über 4,2 kW (gut, es muss schon ein richtig großes Einfamilienhaus sein). Die Wallbox (11 kW oder 22 kW) wird zu der Wärmepumpe addiert und dann über einen Gleichzeitigkeitsfaktor berechnet wie viel an Leistung deine steuerbaren Verbrauchseinrichtungen insgesamt bekommen.

    Das Haus muss bei einer Aufnahmeleistung von 4,2 kW nicht nur groß sein, sondern auch energetisch sehr schlecht aufgestellt und die WP nicht gelistet sein, denn ein COP von 3 ist kein aktueller Standard.

    Hat man eine PV-Anlage, dann kommt die Leistung der PV auch noch dazu, denn die wird nicht gedrosselt. Somit hat man die 4,2 kW plus PV Strom zur Verfügung - gilt auch für die Wallbox.

    Wir sind in diesem Winter nicht einmal auch nur in der Nähe der 4,2 kW-Lastleistung mit der WP gelandet - und unser Haus ist wirklich groß mit 320 qm.

  • Hallo und vielen Dank für die Antworten.

    Manchmal har man das Gefühl.man ist selber besser informiert als die Mitarbeiter beim Netzbetreiber oder Stromanbieter. Dort habe ich nämlich nachgefragt.Auch der Elektriker konnte dazu nichts genaues sagen.

    Weiterhin ist mir unklar was mit den Heizstromtarifen ist. Darf da dann abgeschaltet werden oder auch nicht? Sie sind ja weiterhin um einiges günstiger. Oder wird dann gesagt, Du hast eine Wärmepumpe ab 2024 einbauen lassen für dich gibt es den Heizstromtarif garnicht.


    LG

  • Was sind dass denn für Zeiten, wo wohnst Du denn??

    Bei uns ist folgendes: (Westnetz, Mülheim an der Ruhr)

    Für Wärmepumpen, schalten wir die Wärmepumpe wie gewohnt in drei zeitversetzten Blöcken ab.

    Block 1: 11:00-12:00 + 14:00 -14:30 + 17:00 -17:30
    Block 2: 10:30-11:00 + 13:00 -14:00 + 17:30 -18:00
    Block 3: 10:00-10:30 + 12:30 -13:00 + 16:00 -17:00.

    Die Zeiten werden zufällig zugewiesen und können nicht von Ihnen ausgewählt werden.

    Man bekommt einen Block zugewiesen. 2 Stunden insg. am Tag

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Drei einfache Gründe:
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- Tipps zum Betrieb der WP's

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