Wärmepumpentarif

  • Bis vor kurzem hatte ich einen Wärmepumpentarif mit deutlich

    günstigeren Preisen, vor allem Nachts. Passend zu den Preissteigerungen

    wurde dieser Tarif bei uns abgeschafft. Natürlich ein besonderer

    Anreiz sich eine WP zu installieren.

    Meine Frage in die Runde: Ist das überall so oder wurden nur in

    unserem Kreis die diese Tarife abgeschafft?

    LG

  • Bitte kann mir jemand weiterhelfen?

    Ich verzweifel grade.

    Ich spreche mit den Heizungsbauer, Elektrikern, Netzbetreiber, Stromversorger und bekomme überall andere Aussagen.

    Ich bekomme im Mai eine Wärmepumpe installiert und die Elektrik muss dahingehend angepasst werden.

    Meiner Meinung nach, sind ab dem 1.1.2024 keine Sperrzeiten mehr für ab dem 1.1.2024 installierte Wärmepumpen mehr erlaubt, sondern nur noch die Drosselung.

    Bei Westnetz auf der Seite steht folgendes:

    https://www.westnetz.de/de/faq/waermepumpen.html

    Grundsätzlich kann die Wärmepumpe mit einem eigenen Zähler installiert werden oder an dem normalen Haushaltszähler angeschlossen werden, sie kann jedoch auch mit einem eigenen Zähler installiert werden.

    Hierbei wird nach §14a EnWG zwischen verschiedenen Entgeltmodulen unterschieden.

    Sie können als Anschlussnutzer zwischen drei Modulen wählen.

    Modul 1: Einheitliche Pauschale Entgeltreduzierung

    Bei dieser Variante wird nur ein Stromzähler benötigt

    Modul 2: Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises (60%)

    Bei dieser Variante benötigen Sie mehr als nur einen Zähler

    Modul 3: Anreizmodul (steht erst im Jahr 2025 zur Verfügung)

    Nur in Verbindung mit Modul 1 möglich.


    Jedoch habe ich bei Westnetz 7 mal angerufen und immer wieder verschiedene Aussagen bekommen, von Sie benötigen auf jeden Fall einen zweiten Zähler, oder nein brauchen Sie nicht, oder welches neue Gesetzt?, etc.

    Die Elektriker und HB oder Stromanbieter wissen auch nichts genaues.

    Was mache ich nun? Lasse ich mir einen zweiten Zähler einbauen oder nicht? Denn die arbeiten werden ja im Zuge der Förderung der WP mit gefördert.

    Beim aktuellen Heizstrom/Wärmepumpenstrom macht es durchaus Sinn, da er statt 0,31 € nur 0,21 Cent beträgt.

    rechne ich das mit dem Stromverbrauch und den monatlichen kosten des zweiten Zählers gegen, loht es sich. Jedoch ist der Wärmepumpen Strom mit Sperrzeiten hinterlegt (Ich dachte die gibt´s nicht mehr???)


    Wenn ich nach der neuen Variante gehe, bekomm ich anscheinend bei Westnetz im Modul 1 169€ Pauschal Gutgeschrieben wenn ich die Wärmpepumpe über einen Zähler laufen lasse. Im Modul 2 bekommt man 60 % Rabatt auf den Arbeitspreis der Netzentgelte dann bezahle ich statt der 5 cent nur noch 2 cent. Rechne ich da die monatlichen Kosten des zweiten Zählers gegen rechnet sich Modul 1 mehr.

    Man ist als Kunde mehr Informiert als die Leute an der Hotline bzw. Elektriker/HB

    Was mache ich nur.

    Kann mir bitte bitte jemand helfen?? Wie ist jetzt die Lage.

    Liebe Grüße

  • Hallo "Pumpi",

    Ich bekomme eine neue WP-Anlage im Juni. Mein Heizungsbauer ist auch Fachunternehmer für Elektrotechnik und macht die WP-Stromzähler-Elektrik mit. (das kann natürlich auch ein anderer zugelassener Elektriker als Fachunternehmer erledigen). Es wird bei mir für den separ. WP-Stromzähler ein zusätzlicher komplett neuer Stromzählerschrank benötigt und mit montiert. Das wird - wie Du es richtig sagst - auch max. mit gefördert. Kostet in meinem Fall schlappe ca. € 6.000 (abzügl. Förderung). Andere Elektriker-Angebote waren auch kaum günstiger, daher habe ich "alles aus einer Hand" beim Heizungsbauer bestellt und folglich mit ihm zusammen auch das KfW-Förderverfahren in die Wege geleitet.

    Mein Heizungsbauer hat mir zur Angelegenheit mit dem Wärmepumpen-Strom folgende Info zukommen lassen:

    "Den WP-Strom-Zähler können wir erst kurz vor Beginn der Maßnahmen bestellen. Da dieser von uns innerhalb ein Paar Tagen nach Zusendung direkt eingebaut werden muss.

    Sie bekommen demnach Post vom Versorger. Diese Post kommt aber aktuell erst ab ca. August/Sept. Da die Westnetz/bundenetztargentur, sehr viel abgeändert hat.

    Das bedeutet, es kommen auch ab Betrieb der Wärmepumpe im Juni 2024 noch keine Abschläge, diese bekommen sie erst ab Sept. 2024.

    Dort stehen dann ihrer Kundennummer /Zählernummer etc. drin. Mit dieser können sie dann zu einem anderen, preisgünstigeren Anbieter wechseln. Demnach ist man also automatisch erstmal in der Grundversorgung und kann folglich (unter14 Tage Kündigungsfrist) auf einen günstigeren WP-Stromtarif-Anbieter wechseln (z.B. über die Internet-Portale Check 24 oder Verifox recht einfach und schnell zu erledigen)."

    Ich hoffe, ich kann Dir damit helfen. Ob grundsätzlich ein neuer Stromzählerschrank für den WP-Stromzähler benötigt wird, das muss der anbietende Elektriker (bzw. der Heizungsbauer als Fachunternehmer auch für Elektrotechnik) fachlich wissen und entscheiden können. Ich denke in den meisten Fällen kommt man daran nicht vorbei. Mein aktueller Stromzählerschrank ist für WP-Strom nicht geeignet und kann auch nicht (kostengünstig) irgendwie umgebaut bzw. modulhaft ergänzt werden (das hatten mir auch noch zwei andere anbietende seriöse, erfahrene Elektriker-Firmen als Fachunternehmen - nach Besichtigung bei mir vor Ort - entsprechend so auch verbindlich mitgeteilt).

    Mein Kenntnisstand zu den möglichen WP-Strom-Sperrzeiten ist, dass man daran wohl nicht vorbeikommt. Ob das evtl. "nur" im Rahmen einer zeitweiligen Drosselung geschieht, das weiß ich nicht genau. Lässt sich wohl nicht verhindern...

    Gruß,

    "Elefantor"

    6 Mal editiert, zuletzt von Elefantor (9. April 2024 um 02:19)

  • Vielen Dank für Deine Antwort, die Frage iat ja eher, ob ein zweiter Zähler überhaupt nötig ist oder Sinn macht.

    Mit den neuen Modulen 1 und 2 gibt es denn dann überhaupt noch die aktuellen Wärmepumpenstromtarife mit den Sperrzeiten?

  • Also bei uns lohnt sich der WP-Tarif nicht mehr. Ich hatte die ganzen

    Jahre einen HT/NT-Zähler, jetzt hab ich den abklemmen lassen. Der

    Messpreis/Zählermiete hat das gesparte schon aufgefressen. Um den

    HT/NT zu bekommen mußte ich einen Pufferspeicher haben und damit

    hätte der Versorger die Möglichkeit die WP bis zu zwei Stunden weg zu

    schalten, was aber nie passiert ist.

  • Vielen Dank für Deine Antwort, die Frage iat ja eher, ob ein zweiter Zähler überhaupt nötig ist oder Sinn macht.

    Mit den neuen Modulen 1 und 2 gibt es denn dann überhaupt noch die aktuellen Wärmepumpenstromtarife mit den Sperrzeiten?

    Wie schon von mir erwähnt, ob und in welcher Form ein 2. Stromzähler notwendig ist und welche Umbau- bzw. Ergänzungsmaßnahmen nötig sind und ggfs. zu welchem Preis (welcher mit gefördert wird), das muss ein Elektriker als Fachunternehmen vor Ort genau prüfen und entsprechend anbieten. In meinem Haus (Altbau) ist der vorhandene Stromzähler für Wärmepumpe nicht geeignet und deshalb muss ein zusätzlicher neuer Stromzählerkasten montiert werden. Das dürfte bei weitem kein Einzelfall sein zumal es vor allem Altbauten betrifft. "Module 1 und 2" sagt mir als Laie detailbezogen nichts. Mit dem separaten Stromzählerkasten für WP bekommt man natürlich den günstigen Tarif.

    Es verhält sich halt so, dass die zusätzlich benötigte, ziemlich hohe Stromleistung für die Wärmepumpe funktionell und sicherungsbezogen abgesichert sein muss. Dafür ist der vorhandene Stromzählerkasten i.d.R. nicht ausreichend. In meinem Fall wird die WP-Inneneinheit mit dem neuen Stromzählerkasten im Heizungsraum (EG) verbunden und der Kabelstrang weiter durch den stillgelegten Schornstein hin oben bis zum Speicher und dort an den vorhandenen Hauptstromkastenverteiler angeschlossen. Das kann bzw. darf nur ein zulässiges Fachunternehmen.


    Ein Wärmepumpentarif würde sich bei mir schon lohnen. Es wären ca.500 Euro im Jahr gesparrt.


    Das beantwortet jedoch alles nicht meine eigentliche Frage 😁


    Ja, das macht - je nach Stromverbrauch - schon ein paar Hundert € wg. dem günstigerem WP-Stromtarif aus. Zusätzlich die mögliche Ersparnis durch eine Wärmepumpe an sich gegenüber dem Verbrauchswert einer vorhandenen alten Ölheizung (wie z.B. in meinem Fall).

    6 Mal editiert, zuletzt von Elefantor (10. April 2024 um 02:51) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Elefantor mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • OK vielen Dank für die Mühe Elefantor. Aber ich merke schon, selbst hier kennt sich niemand mit den neuen Modulen aus die es seit sem 1.1.2024 gibt in Bezug aus evtl. neue Wärmepumpen Stromtarife aus.

  • Hallo Pumpi, EVU-Sperrzeiten sind abhängig vom jeweiligen EVU. Bei uns im Oberallgäu gab und gibt es keine EVU-Sperrzeit.

    Also vermute ich, dass nur dein Netzbetreiber darauf eine Antwort geben.

    Eigentlich steht auf der Seite deines Netzbetreibers doch drin, dass die Abschaltung nur für Geräte gilt, die vor dem 31.12.2023 installiert wurden.

    "Für Wärmepumpen, die bis zum 31.12.2023 aufgebaut und in Betrieb genommen werden, schalten wir die Wärmepumpe wie gewohnt in drei zeitversetzten Blöcken ab. Dies dient zur Entlastung des Netzes in den Hochlastzeiten.

    Block 1: 11:00-12:00 + 14:00 -14:30 + 17:00 -17:30
    Block 2: 10:30-11:00 + 13:00 -14:00 + 17:30 -18:00
    Block 3: 10:00-10:30 + 12:30 -13:00 + 16:00 -17:00.

    Die Zeiten werden zufällig zugewiesen und können nicht von Ihnen ausgewählt werden."

    Was fehlt dir noch an Infos?


    • Ab 2024 müssen neu installierte Wärmepumpen gemäß EnWG § 14a abschaltbar sein. Nutzer profitieren aber wiederum von einem vergünstigten Netzentgelt. Die Einsparung richtet sich nach der Zählerkonstellation.
    • Zudem dürfen die VNB nicht mehr den Anschluss einer Wärmepumpe mit Verweis auf mangelnde Netzkapazitäten zeitweise ablehnen. Außerdem wird statt der bisher üblichen temporären Abschaltung der Leistungsbezug nur für maximal 2 Stunden pro Tag auf 4,2 kW begrenzt. Eine Überdimensionierung der Wärmepumpe, um die bislang geltenden EVU-Sperrzeiten abzufedern, kann so meistens entfallen.

    Einmal editiert, zuletzt von VoMey (10. April 2024 um 12:08) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von VoMey mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • OK vielen Dank für die Mühe Elefantor. Aber ich merke schon, selbst hier kennt sich niemand mit den neuen Modulen aus die es seit sem 1.1.2024 gibt in Bezug aus evtl. neue Wärmepumpen Stromtarife aus.

    Hallo Pumpi,

    ich hatte hierzu schon mal geschrieben. Schau doch mal hier:

    Insbesondere beim Byernwerk kannst du die Fragen auch aufklappen und findest auch Hinweise zu den Modulen.

    VG
    Hagez


    Zitat

    Zitat von Pumpi

    Ab 2024 Zwang zur Drosselung ab 4,2 KW. Hier kann ich wählen ob ich es an einem Zähler mit dem Haushaltsstrom betreibe dann bekomme ich eine Pauschale Reduzierung. Kann dann meine Wärmepumpe separat gedrosselt werden? Oder ich nehme wieder einen zweiten Zähler und bekomme Rabatt auf die einzelne KwH. Sind Sperrzeiten komplett vom Tisch? Oder treten sie ab 2024 dennoch auf?

    Hallo Pumpi,

    ich habe mich da auch sehr schwer getan (und tue es noch immer) aber es gibt dazu doch etliche Informationen.

    Es sind dies z.B. :
    https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-anschliessen/stromnetz/steuerbare-verbrauchseinrichtungen.html

    § 14a EnWG zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen erklärt

    § 14a Energiewirtschaftsgesetz kompakt: Was Sie über die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen laut EnWG wissen müssen.

    hager.com

    Wichtige Informationen zur Neuregelung bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüssen | EnBW
    Googel doch einfach mal nach Direktsteuerung oder steuerbare Verbrauchseinrichtungen.

    Dann gibt es natürlich auch noch die (harten) Dokumente der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur.
    Bundesnetzagentur - Aktuelles - BK6-22-300

    Im Beschluss vom 27.11.2023 steht an sich alles drin.

    Die Sperrzeiten sind damit gänzlich vom Tisch und auch der Haushaltsbezug unterliegt nicht den Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen.

    Zitat

    Zitat von Nicole Istegal

    Wenn die WP über den Haushaltszähler läuft, dann muss die ab 2025 auf 4,2 kW Aufnahmeleistung gedrosselt werden können, da wird vermutlich ein Signal ausgelöst. In einem normalen EFH wird man die Aufnahme nicht erreichen.

    Das stimmt leider so nicht. Zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zählen nämlich Ladepunkte für Elektromobile (Wallboxen), Wärmepumpen und auch Stromspeicher von PV-Anlagen. Wenn du also schon allein eine Wärmepumpe von 13 kW mit einer COP-Zahlvon 3 hast, dann liegst du schon über 4,2 kW (gut, es muss schon ein richtig großes Einfamilienhaus sein). Die Wallbox (11 kW oder 22 kW) wird zu der Wärmepumpe addiert und dann über einen Gleichzeitigkeitsfaktor berechnet wie viel an Leistung deine steuerbaren Verbrauchseinrichtungen insgesamt bekommen.

    hier noch eine Info vm Bayernwerk-Netz:

    Zitat

    Zitat

    Wie funktioniert künftig bei Neuanlagen die Steuerung durch den Verteilnetzbetreiber technisch?

    Zur Steuerung durch den Netzbetreiber wird künftig eine Steuerbox im Zählerschrank verbaut, die entweder direkt mit der steuVE oder über ein Energiemanagementsystem mit der steuVE verbunden ist. Bei einem Netzengpass wird so die Leistung der Anlage gedrosselt (auf einen Wert von netzseitig minimal 4,2 kW). Ob gesteuert wird entscheidet sich auf Basis von Echtzeit-Messwerten aus dem lokalen Stromnetz. Steuerungen zu bestimmten Tageszeiten, wie sie aus der bisherigen Regelung bekannt sind, gibt es künftig nicht mehr.

    So, ich hoffe, dass es jetzt etwas klarer wird.
    VG
    Hagez

  • Aktuell wird z.B. über das Vergleichsportal CHECK 24 Strom für Wärmpepumen um ca. 25-30 % günstiger angeboten als "Normal-Strom". Ein zusätzlicher, nochmal günstigerer Nebentarif als "Nachtstrom" - wie man das von Nachtspeicher-Heizungen kennt - dürfte von daher für den Betrieb von Wärmepumpen nicht auch noch zusätzlich möglich sein.

    Ob dazu regionenbezogen grundlegende Unterschiede gemacht werden können ? Eigentlich nicht. Nur die Höhe der Angebots-Preise an sich kann von Lieferant zu Lieferant regional bezogen unterschiedlich sein. Die grundlegende Staffelung dürfte überall in Deutschland gleich sein.

  • Nochmals Danke für die Antworten.

    Also mal zusammengefasst. Wp Stromtarife wird es weiter geben. Allerdings dürfen für Anlagen ab 1.1.24 keine Sperrzeiten mehr geschaltet werden Seitens der Netzbetreiber nur noch gedimmt werden. Weiterhin wird der Bonus aus 14a Enwg entweder Modul 1 oder Modul 2 noch on Top abgezogen.


    Der Paragraph § 14a im EnWG.⚡Einfach erklärt.
    Seit Anfang 2024 mehr Flexibilität im Stromnetz: Mit der Neufassung der § 14a Regelung im EnWG für Wärmepumpe, Wallbox & Co. zahlst du weniger Netzentgelt.
    www.yello.de


    Für mich dann klar, ich lasse mir im Zuge der WP Installation einen zweiten Zähler einbauen. Diese arbeiten werden dann auch mit 55 prozent gefördert.

  • Normalen Hausstrom nehmen. Der ist ohne Sperrzeiten. WP Strom ist kaum noch viel billiger. Die Grundgebühr des 2. Zählers musst du ja auch bezahlen und da ist der Kostenvorteil schon fast weg.

    Wenn man die Sachlage dazu genauer betrachtet, das ist so nicht richtig. Ohne Sperrzeiten ist war sicherer, aber natürlich nicht günstiger.

    Die Investion eines 2. Stromzählers wird im Rahmen des "Heizungsgesetzes" bekanntlich voll gefördert und ist in vielen Fällen sogar absolut notwendig, d.h. in Form eines zusätzlichen neuen Stromzählers-Sicherungs-Schrankes mit sep. Stromzähler - für den günstigeren WP-Strom.

    Der WP-Strompreis ist aktuell um ca. 34-35 % günstiger als "Normal-Strom" (vergleichbar über CHECK 24 - mit 12 monatiger Preisgarantie). Bei einer Jahresstrom-Rg. von z.B. € 1.500 macht das über € 500 an Ersparnis aus. Die Grundgebühr beim WP-Strom beträgt ca. € 95/ Jahr. Daher ergibt sich - rein rechnerisch an diesem Beispiel - eine jährliche effektive Ersparnis durch den günstigeren WP-Strom von gut € 400 !

    Selbst ein mit 70 % geförderter zusätzlicher teurer Stromzählerschrank kostet abz. 70 % Förderung noch ca. € 1.500. D.h. diese Investition hat sich - beispielbezogen - schon nach 4 Jahren armortisiert. Auch bei ggfs. prozentualer weniger Förderung lohnt sich diese Investition allemal.

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